Steuertipps
…..wie Sie im Jahr - ab 2009 - bis zu 1.200,00 € (bis einschl. 2008 nur 600,00 €) für Handwerkerleistungen als Steuerbonus bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können???
Stehen bei Ihnen Modernisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten in Ihrem Privathaushalt an? Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sieht vor, dass im Jahr bis zu 20% der Arbeitskosten einmal pro Haushalt von der Steuer abgesetzt werden können. Berücksichtigt werden allerdings nur Aufwendungen (nur Arbeitsleistungen – keine Materialkosten) in Höhe von maximal 6.000€. Unter den Handwerkerleistungen fallen z. B. die Modernisierung Ihres Badezimmers oder aber die Erneuerung der Heizungsanlage.
Rechenbeispiel:
Sie lassen sich Ihr Badezimmer modernisieren und erhalten von uns eine Gesamtrechnung in Höhe von 5.000 €.
Darin enthalten sind reine Arbeitsleistung in Höhe von 1.500 € netto (zuzüglich 19% MwSt).
Arbeitskosten............1.500,00 €
zzgl. 19 %...................285,00 €
Gesamtsumme..........1.785,00 €
Davon 20% Förderung entspricht 357,00 € Steuerbonus!
Sprechen Sie uns an! Wir stellen Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung.
(Quelle: teilw. Bundesfinanzministerium)

